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Einspruchsrecherche

Das Ziel einer Einspruchsrecherche oder Nichtigkeitsrecherche ist die Ermittlung von älterem Stand der Technik, um gegen ein störendes Wettbewerber-Schutzrecht mit einem Einspruch oder Eingabe Dritter vorzugehen. Hierzu wird die Angabe der Patentnummer benötigt.